WÖSTHOFF, VATTER & PARTNER

Steuerberater   Wirtschaftsprüfer   Rechtsanwälte

Ihr Ansprechpartner im Schnittfeld von Steuern, Wirtschaft und Recht

Sie suchen ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen, ausgerichtet auf mittelständische Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler und gewohnt, im Spannungsfeld zwischen Steuern, Wirtschaft und Recht zu agieren?

Dann sind Sie bei Wösthoff, Vatter & Partner richtig!

Es erwartet Sie ein Team, das bestrebt ist, Ihren Erfolg durch spezialisiertes Wissen, Kompetenz und Erfahrung aktiv zu mehren. Wir arbeiten mit einer persönlichen Note, in einer Atmosphäre von Vertrauen und Loyalität.

Unsere Devise ist:

Zuhören

Zunächst werden wir Ihnen gewissenhaft zuhören,

Erkennen

Handlungsoptionen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände erkennen und abschätzen,

Lösen

nachhaltige Lösungen herbeiführen und absichern.

Wir laden Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen

Wösthoff, Vatter & Partner
Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtanwälte PartG
Eugen-Kaiser-Straße 33
63450 Hanau

T +49 69 8700358-0
F +49 69 8700358-80
service@wvp-beratung.de
Geschäftszeiten: Mo-Fr. 09:00 – 18:00

Effiziente Dienstleistung in persönlicher Atmosphäre

Wir legen Wert darauf, eine fachübergreifende, aber überschaubare Kanzlei zu sein, in der Lösungen in persönlicher Atmosphäre erarbeitet werden. Sie werden von einem unserer Partner betreut, der Ihnen auf Augenhöhe begegnet.

Die Kanzlei besteht aus folgenden Partnern:

Partner v.l.n.r.: Ludger Wösthoff, Hellmut Damlachi, Markus Vatter, Ulrich Hahn

Partner

Ludger Wösthoff

Ludger Wösthoff

Ludger Wösthoff

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Beruf / Schwerpunkte

Ludger Wösthoff ist seit 1985 als Steuerberater bei der Steuerberaterkammer Hessen und seit 2001 bei der Wirtschaftsprüferkammer zugelassen.

Seit 1985 ist er als Steuerberater, seit 2001 auch als Wirtschaftsprüfer in eigener Kanzlei tätig. Durch seine Erfahrungen und seine ausgeprägten Kenntnisse in wirtschaftlichen Fragen ist Ludger Wösthoff besonders bei schwierigen Bewertungs- und Gestaltungsfragen Ihr Ansprechpartner. Spezialgebiete sind verunglückte Betriebsprüfungen und Auseinandersetzungen nach Ermittlungen der Strafsachenstelle – es ergibt sich zunächst keine Einigung mit der Finanzverwaltung – sowie die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.

Ausbildung

Ludger Wösthoff absolvierte das Studium der Betriebswirtschaft in Bochum und Würzburg. Danach war er u.a. als Vorstand einer Volksbank tätig. Er ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Fremdsprachen

Englisch und Französisch

Privates

Ludger Wösthoff ist Jahrgang 1955. Sein Beruf macht ihm soviel Freude, dass er noch lange nicht an´s Aufhören denkt. Er ist verheiratet. In seiner Freizeit liest er viel (Geschichte) und engagiert sich in der Kommunalpolitik. Daneben trainiert er für die jährliche Alpenüberquerung mit dem Trekkingrad.

Markus Vatter

Markus Vatter

Markus Vatter

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

Beruf / Schwerpunkte

Markus Vatter ist seit 1997 zum Steuerberater bei der Steuerberaterkammer Hessen Main zugelassen. Bis 2006 war er als Partner in einer größeren Steuerberatungsgesellschaft tätig, seit 2007 ist er in eigener Kanzlei tätig. Er ist der klassische Steuerberater, der durch seine Erfahrung und seine ausgeprägten Kenntnisse im Steuerrecht Unternehmen und Unternehmer in allen Fragen der steuerlichen Beratung und der Unternehmensführung begleitet. Markus Vatter ist bei Wösthoff, Vatter & Partner zuständig für allen Fragen der steuerlichen Beratung, Gestaltung und Umsetzung.

Ausbildung

Markus Vatter absolvierte das Betriebswirtschaftliche Studium an der FH Ludwigshafen/Worms.

Privates

Markus Vatter ist Jahrgang 1967. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt im Rhein-Main-Gebiet. Seine Freizeit verbringt er gerne mit seiner Familie und Freunden. Er bewegt sich gerne, besonders beim Schwimmen und Wandern.

Hellmut Damlachi

Hellmut Damlachi

Hellmut Damlachi

Diplom-Kaufmann, Rechtsanwalt

Beruf / Schwerpunkte

Hellmut Damlachi ist seit 1999 zur Rechtsanwaltschaft bei der Anwaltskammer in Frankfurt am Main zugelassen. Seine erste Bestellung als Geschäftsführer erfolgte im Jahr 1987, seit 1991 ist er Diplom-Kaufmann. Er ist als Rechtsanwalt und als Unternehmensberater tätig. Hellmut Damlachi ist durch seine praktische Erfahrung und seine betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse Ansprechpartner für mittelständische Unternehmer und Unternehmen, insbesondere zur Unternehmenssteuerung und in Umbruchsituationen. Bei Wösthoff, Vatter & Partner ist Hellmut Damlachi zuständig für die Einrichtung/Veränderung betrieblicher Abläufe, insbesondere des betrieblichen Rechnungswesens zur Performance-Steigerung, bei der Verzahnung von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten, bei Gestaltungsfragen und zur Unterstützung in schwierigen Verhandlungssituationen.

Ausbildung

Hellmut Damlachi absolvierte das betriebswirtschaftliche Studium in Mainz und Frankfurt (1991), das Jurastudium in Frankfurt und Tübingen(1997). Er ist Certified Turnaround Expert (2009).

Fremdsprachen

Englisch

Privates

Hellmut Damlachi ist 1965 geboren, verheiratet, hat einen fünfzehnjährigen Sohn und wohnt im Taunus. Seine knappe Freizeit verbringt er am liebsten mit seiner Familie. Er bewegt sich gerne insbesondere beim Joggen und Tennispielen. Weiterhin hat er eine Schwäche für ältere Cabrios, mit denen es sich so schön im Frühling oder Sommer nach Italien fahren lässt, um dann gut zu essen und zu trinken.

Publikationen

Performancesteigerung im Unternehmen Performancesteigerung im Unternehmen

GablerSpringer, Wiesbaden, 1. Auflage 2017


Sanierung im Mittelstand Sanierung im Mittelstand

GablerSpringer, Wiesbaden, 3. Auflage 2014

Ulrich Hahn

Ulrich Hahn

Ulrich Hahn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beruf / Schwerpunkte

Ulrich Hahn ist seit 1996 zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtanwaltskammer in Frankfurt am Main zugelassen.
Er ist der klassische Mittelstandsanwalt. Ulrich Hahn berät Unternehmen und deren Eigentümer in den klassischen unternehmensrechtlichen Fragestellungen. Hierbei liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Verzahnung von Steuerrecht und Vertragsrecht. Ulrich Hahn verfügt zudem über nachhaltige eigene Erfahrung in der mittelständischen Industrie als Geschäftsführer bzw. kaufmännischer Leiter und kennt daher den unternehmerischen Alltag sehr genau. Ulrich Hahn ist bei Wösthoff, Vatter & Partner zuständig für die Verzahnung von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten bei Gestaltungsfragen, zur Unterstützung bei schwierigen Verhandlungssituationen und im steuerlichen Verfahrensrecht.

Ausbildung

Ulrich Hahn absolvierte Studium und Referendariat in Frankfurt am Main. Danach war er zunächst 5 Jahre in Rechts- und Sanierungsabteilungen namhafter Kreditinstitute tätig. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und gleichzeitig Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Fremdsprachen

Englisch

Privates

Ulrich Hahn ist Jahrgang 1963. Er ist verheiratet, hat zwei Töchter und verbringt seine geringe Freizeit gerne mit seiner Familie und beim Sport. Besonders freut er sich, wenn er seine alte Fender Stratocaster lautstark zum Erklingen bringen kann.

Historie

Mit dem Ziel, eine wirklich integrative Wirtschaftsberatung anzubieten, haben wir unsere Partnerschaft am 11.01.2017 gegründet. Wir, das sind Ludger Wösthoff, Markus Vatter, Ulrich Hahn und Hellmut Damlachi.

Ludger Wösthoff ist seit 1985 als Steuerberater und seit 2001 als Wirtschaftsprüfer in Hanau in eigener Praxis tätig. Markus Vatter ist seit 1997 als Steuerberater tätig, bis zum Jahre 2006 bei einer mittelgroßen Steuerkanzlei, seit 2007 in eigener Steuerkanzlei. Hellmut Damlachi und Ulrich Hahn haben im Jahre 2000 die Kanzlei Damlachi & Hahn Rechtsanwälte gegründet und sind seit dieser Zeit gemeinsam in der Beratung und Begleitung mittelständischer Unternehmen tätig. Die Steuerkanzlei betreibt eine gewachsene, enge Bürogemeinschaft zur SNP Schlawien Partnerschaft mbB, einer der führenden Wirtschaftkanzleien für den Mittelstand mit verschiedenen Standorten in Deutschland.

Netzwerk & Kooperationen

Um tragende Lösungen für unsere Mandanten entwickeln zu können, verfügen wir neben unserem eigenen Kenntnisstand in den Kernbereichen unserer Tätigkeit über ein umfangreiches Netzwerk. Der Zugriff auf nahe Informationen kann bei schwierigen Aufgabenstellungen von entscheidender Bedeutung sein.

Weiterhin arbeiten wir selbstverständlich mit Spezialisten aus anderen Bereichen zusammen, damit die wesentlichen Details berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht zu unseren Kernkompetenzen gehören.

Hervorzuheben sind:

  • die enge und langjährige Zusammenarbeit und Bürogemeinschaft mit den Partnern der SNP Schlawien Partnerschaft mbB insbesondere in Frankfurt am Main, aber auch an den anderen Standorten in München, Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Dresden und Freiburg
  • die enge Zusammenarbeit und Bürogemeinschaft mit der auf betriebswirtschaftliche Beratung mittelständischer Unternehmen in Umbruchsituationen spezialisierten SNP Consulting Frankfurt
  • die enge Zusammenarbeit mit der auf Unternehmensnachfolge und Transaktion spezialisierten Beratungsgesellschaft AM Arthur Management GmbH

Alle Beratungsleistungen aus einer Hand

Wir verfolgen einen interdisziplinären Ansatz der Wirtschaftsberatung. Auch wenn die steuerlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen* Auswirkungen im jeweiligen Einzelfall nicht entscheidungsprägend sein mögen, können Sie diese angemessen in Ihre Entscheidung einfließen lassen. Als Ansprechpartner Ihres Vertrauens entwickeln wir mit Ihnen tragfähige Lösungen und setzen diese mit unserem Team um.

Steuerliche Lösungen
Steuererklärungen
gestaltende Jahresabschlußbesprechung
steueroptimierte Gestaltungen
Lohnoptimierungen
internationales Steuerrecht
Wirtschaftsprüfungen
Pflichtprüfungen**
Sonderprüfungen
Gründung, Übertragung, Makler- und Bauträger
Gutachten, Wertermittlung
Steuerlicher Rechtsschutz
Betriebsprüfungen
Einspruchs- und Widerspruchsverfahren
Klage vor dem Finanzgericht
Steuerstrafverfahren*
Buchführung Rechnungslegung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Einnahme-Überschußrechnung
Jahresabschlüsse für alle Unternehmensformen
Nachfolge Übertragung
Unternehmensübertragung
Unternehmensnachfolge
Due Diligence
Unternehmensbewertung
Vorsorge / Notfallplanung
Vermögensfragen
Immobilienkauf und -verkauf*
Bewertung Grundvermögen
Analyse der privaten Finanz- und Vermögenssituation
Richtig Erben, Vererben, Schenken
Betriebswirtschaftliche Kernthemen
Aufbau des betrieblichen Rechnungswesen
Unternehmensplanung
Liquiditätsplanung, Bilanzplanung
Controlling
Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle
Debitoren-/Kreditorenmanagement, Factoring
Aufbau eines Steuerungs-Cockpit
Umstrukturierung Sanierung
Sanierungsgutachten (nach IDW S6)
Umstrukturierungskonzepte
Organisatorische Umstrukturierungen
Finanzwirtschaftliche Umstrukturierungen
Einspruchs- und Widerspruchsverfahren
Klage vor dem Finanzgericht*
Steuerstrafverfahren*

* rechtliche Beratung bieten wir nicht an. Diese erfolgt im Rahmen eines Parallelmandates durch die auf Mittelstandsbetreuung spezialisierte Anwaltskanzlei.

** Pflichtprüfungen bieten wir nicht an. Diese erfolgt im Rahmen eines Parallelmandates durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unseres Partners Wösthoff.

Lösungen und Partnerschaften

Ein wesentlicher Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg ist die Fähigkeit, tragende Lösungen zu finden, sie umzusetzen und belastbare Partnerschaften aufzubauen. Hierfür sind nach unserer Überzeugung Wissen und Erfahrung eine wesentliche Voraussetzung, um:

  • Chancen und Risiken abzuwägen,
  • zu tragenden Entscheidungen zu gelangen
  • schwierige und kritische Situationen zu bewältigen,
  • den eigenen Erfolg nachhaltig abzusichern und
  • neue Geschäftsfelder und deren Möglichkeiten zu nutzen.

Diese Lösungen können Sie nur mit guten Partnern entwickeln. Partner, die Sie kompetent unterstützen, die auf Schwächen hinweisen und Ihre Kompetenzen in Bereichen ergänzen, die Sie selbst nicht erarbeitet haben. Dabei ist Loyalität von fundamentaler Bedeutung, damit Sie Vertrauen gewinnen können.

So stärken Sie Ihre Fähigkeit, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel!

Der lösungsorientierte Beratungsansatz

Lösungen werden bei uns in einer Atmosphäre von Loyalität, Vertrauen und Verlässlichkeit erarbeitet. Wir sind an einer langfristigen Mandatsbeziehung interessiert und sehen hierfür eine offene Kommunikation als wichtige Voraussetzung. Daher ist unser Ansatz:

Zunächst hören wir genau zu. Denn nur dann, wenn wir ein klares Bild der Sachlage haben, können wir für Sie die richtigen Handlungsoptionen herausfiltern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, die besten Lösungswege zu erkennen. Gemeinsam mit Ihnen wägen wir Chancen und Risiken ab. Dabei kann es sein, dass die steuerlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen nicht maßgeblich für Ihre Entscheidung sind. Sie können aber in Kenntnis dieser entscheiden, erleben keine Überraschungen und sind dadurch in der Lage, zu tragenden Lösungen zu gelangen. Schließlich begleiten wir Sie, bis die richtige Lösung herbeigeführt und abgesichert ist.

Mit der Zeit führt das Vertrauen, das Sie uns schenken, zu einem wachsenden Verständnis Ihrer Geschäfte und Ihrer Anforderungen. Durch besseres Verständnis können wir wertvollere Lösungen erwirken. Der Kreis schließt sich.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt regelmäßig auf Basis einer Kostenkalkulation nach Stundensätzen, die im Vorfeld abgestimmt wird. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach der Schwierigkeit, dem Haftungsrisiko und dem bearbeitenden Partner.

Bei längeren Beratungsprojekten rechnen wir unseren Zeitaufwand in regelmäßigen Abständen, meist auf Monatsbasis ab. Dabei gleichen wir ständig den Projektfortschritt mit der ursprünglichen Kostenkalkulation ab. Steigen die Kosten, informieren wir Sie frühzeitig und erarbeiten mit Ihnen alternative Lösungen.

Daneben bieten wir die Abrechnung auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung StBVV an, das überwiegend bei Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zum Tragen kommt.

Welche Form der Vergütung gewählt wird, entscheiden Sie.

News & Downloads

Hier stellen wir ausgewählte Informationen und Links für Sie ein:

  • Höhere Wertgrenzen für "geringswertige Wirtschaftsgüter"

    Nutzen Sie die erhöhte Abzugsmöglichkeit ab 2018!

    Die Wertgrenzen des § 6 Abs. 2 EStG wurden durch das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ geändert. Nach der Neuregelung ist ein Sofortabzug der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, dann möglich, wenn diese 800 Euro – bisher 400 Euro – nicht übersteigen (§6 Abs. 2 S. 1 EStG-neu)

    Ferner wurde der Einstiegswert für die sogenannte Poolabschreibung von bisher 150 Euro auf 250 Euro angehoben (§6 Abs. 2a S. 1 und 4 EStG-neu). Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, deren Wert unter 250 Euro liegen, können somit im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort und in voller Höhe abgezogen werden.

    Die neuen Wertgrenzen sollen einheitlich erstmals für solche Wirtschaftsgüter gelten, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in ein Betriebsvermögen eingelegt werden (§52 Abs. 12 EStG-neu)

    Markus Vatter - 27.06.2017

    Markus Vatter  - Frankfurt am Main  - 2017-06-27

  • Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - trügt der Name?

    Änderungen durch das „Zweite Gesetzt zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz)

    Aus dem beschlossenen Gesetz sind drei erfreuliche Aspekte zu erwähnen:

    • Die Grenze zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen wird für Vierteljahresmeldungen von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben (§41a Abs. 2 S. 2 EStG-neu)

    • Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen – reduzierte Zahl von Pflichtangaben, dennoch Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger – wird durch §33 UStDV-neu von 150 Euro auf 250 Euro angehoben.

    • Die Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine endet bereits dann mit Erhalt oder Versand der Rechnung, wenn es sich hierbei nicht um Buchungsbelege handelt (§147 Abs 3 S. 3 und 4 AO-neu)

    Diese Neuregelungen treten mit (Rück)Wirkung auf den 01.01.2017 in Kraft.

    Markus Vatter - 27.06.2017

    Markus Vatter  - Frankfurt am Main  - 2017-06-27

  • Steuerhinterzieher kann auch Pilotenlizenz verlieren

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Entscheidung vom 18.05.2017 (6 K 7615/16) entschieden, dass ein wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilter Hobby-Pilot unzuverlässig im Sinne des Luftsicherheits-Rechts sei und deswegen kein Privatflugzeug mehr fliegen darf. Wer die Rechtsordnung breche, lasse Zweifel an der Zuverlässigkeit im besonders gefahrengeneigten Luftverkehr aufkommen. Das gelte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln auch für verurteilte Steuerhinterzieher, obwohl diese Straftat mit dem Luftverkehr selbst in keinem Zusammenhang stehe. Quelle: Juris Mitteilung vom 30.05.2017

    Ulrich Hahn  - Frankfurt am Main  - 2017-05-31

  • Vernissage in unserem Büro am 30.06.2017

    Wie jedes Jahr haben wir einen Künstler zu Gast, der zwei Monate eine Ausstellung in unseren Büroräumen unterhält. Lassen Sie sich dies nicht entgehen und melden Sie sich mit beiliegendem Formular an:

    Ulrich Hahn  - Frankfurt am Main  - 2017-04-05